§ 18

Ehrungen

  • Passive Mitglieder werden für das langjährige Engagement im Verein nach 25 und 50 Jahren mit Vereinsnadel und Urkunde geehrt.
  • Aktive Mitglieder werden für das langjährige Singen im Chor nach 10, 25, 40 Jahren mit Urkunde oder Vereinsnadel und Urkunde geehrt.
  • Der Vorstand hat darüber hinaus für Ehrungen langjähriger Mitglieder oder verdienter Mitglieder nach den Ehrenordnungen der Landes- und Bundesorganisation zu sorgen.
  • Der Vorstand oder sein Beauftragter besuchen die Mitglieder zu den runden Geburtstagen (das sind 65, 70, 75, 80 Jahre und danach jedes Jahr) und überbringt die Glückwünsche des Vereins.
  • Beim Tod eines Chormitgliedes oder Ehrenmitgliedes spricht der Vorstand oder sein Beauftragter einen Nachruf und der Chor trägt mit Liedern zur Trauerfeier bei, es sei denn die Angehörigen wünschen dies nicht.
  • Beim Tod eines passiven Mitgliedes spricht der Vorstand oder sein Beauftragter einen Nachruf bei der Trauerfeier. Wenn die Angehörigen es wünschen, trägt der Chor mit Liedern zu einem Trauergottesdienst bei.

 

§ 19

Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 25. März 2011 in Schauernheim im Gasthaus „Zum Storchen“ beschlossen und ist somit in Kraft getreten.

Die bisherige Geschäftsordnung, die in der Mitgliederversammlung vom 28. Januar 1980 beschlossen wurde, verliert damit ihre Gültigkeit.

Schauernheim, den 25.März 2011

Gesangverein 1909 Schauernhei

Schriftführer

Erich Keck

Vorsitzender

Gerhard Friedemann

 

stellvertretender Vorsitzender

Heinz-Günter Berg