§ 18
Ehrungen
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Passive Mitglieder werden für das langjährige Engagement im Verein nach 25 und 50 Jahren mit Vereinsnadel und Urkunde geehrt.
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Aktive Mitglieder werden für das langjährige Singen im Chor nach 10, 25, 40 Jahren mit Urkunde oder Vereinsnadel und Urkunde
geehrt.
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Der Vorstand hat darüber hinaus für Ehrungen langjähriger Mitglieder oder verdienter Mitglieder nach den Ehrenordnungen der Landes- und
Bundesorganisation zu sorgen.
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Der Vorstand oder sein Beauftragter besuchen die Mitglieder zu den runden Geburtstagen (das sind 65, 70, 75, 80 Jahre und danach jedes
Jahr) und überbringt die Glückwünsche des Vereins.
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Beim Tod eines Chormitgliedes oder Ehrenmitgliedes spricht der Vorstand oder sein Beauftragter einen Nachruf und der Chor trägt mit
Liedern zur Trauerfeier bei, es sei denn die Angehörigen wünschen dies nicht.
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Beim Tod eines passiven Mitgliedes spricht der Vorstand oder sein Beauftragter einen Nachruf bei der Trauerfeier. Wenn die Angehörigen es
wünschen, trägt der Chor mit Liedern zu einem Trauergottesdienst bei.
§ 19
Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 25. März 2011 in Schauernheim im Gasthaus „Zum Storchen“ beschlossen und ist
somit in Kraft getreten.
Die bisherige Geschäftsordnung, die in der Mitgliederversammlung vom 28. Januar 1980 beschlossen wurde, verliert damit ihre Gültigkeit.