§ 8

Organe des Vereins

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Der erweiterte Vorstand

 

§ 9

Der Vorstand

Zur Leitung der organisatorischen Angelegenheiten wählt die Mitgliederversammlung, die alljährlich in den ersten 3 Monaten des Jahres stattzufinden hat, einen Vorstand auf die Dauer von einem Jahr.

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Schriftführer
  • den Kassier.

 

§ 10

Arbeitsgebiet des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Im übrigen ist es seine Pflicht, alles, was zum Wohle des Vereins dient, zu veranlassen und durchzuführen, soweit dies nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten bleibt. Die Mitglieder des Vorstandes verteilen die Arbeiten nach eigenem Ermessen.

 

§ 11

Der erweiterte Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  • dem Vorstand
  • dem stellvertretenden Schriftführer
  • dem stellvertretenden Kassier
  • dem Archivar
  • dem stellvertretenden Archivar
  • dem Pressewart
  • und mindestens 3 Mitgliedern des Vereins als Beisitzende

Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes verteilen die anfallenden Arbeiten nach eigenem Ermessen.