§ 12

Die Chorleitung

Die Chorleitung setzt sich zusammen aus Chorleitung und Vizechorleitung.

Die Chorleitung des Vereins wird vom Vorstand vorgeschlagen und von den aktiven Mitgliedern gewählt. Der Chorleiter ist in Übereinstimmung mit dem Vorstand für die musikalische Arbeit im Verein verantwortlich.


§ 13

Die Mitgliederversammlung

Nach Bedarf kann der Vorstand neben der ordentlichen Mitgliederversammlung weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er tut dies, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung einer solchen Versammlung schriftlich beantragt .

Jede Versammlung muss mindestens 12 Werktage vor Versammlungsbeginn öffentlich einberufen werden.

 

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

 

Die Wahlen der einzelnen Personen können durch Handzeichen oder, falls beantragt, in geheimer Abstimmung erfolgen oder, wenn einstimmig beantragt in Blockwahl erfolgen.

 

Anträge sind mindestens 1 Woche vor der Versammlung bei dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen.

 

§ 14

Aufgaben der Mitgliederversammlung

  •  Entgegennahme der Rechenschaftsberichte von Vorstand und Revisoren, sowie Aussprache über die Berichte.
  • Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.
  • Wahl der Vorstandsmitglieder.
  • Wahl von 2 Revisoren.
  • Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
  • Festsetzung des Jahresbeitrages
  • Beratung und Beschlussfassung gestellter Anträge.