unsere Satzung

Die Satzung unseres Vereins wurde bei der Gründung "Geschäftsordnung" genannt. Aus Respekt vor den Gründern haben wir diese Bezeichnung bei jeder Neufassung oder Änderung beibehalten. Unsere Satzung heißt also Geschäftsordnung.

Geschäftsordnung des Gesangverein 1909 Schauernheim

 § 1

Name, Zweck und Sitz

Der "Gesangverein 1909 Schauernheim" sieht in der Pflege und Ausbreitung des Chorgesanges seine kulturelle Gemeinschaftsaufgabe und stellt sich damit in den Dienst der Öffentlichkeit.

Der Verein mit "Sitz in Schauernheim" verfolgt gemeinnützige Zwecke.

Der Gesangverein 1909 Schauernheim ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

§ 2

Landes- und Bundesorganisation

Der Verein ist Mitglied im "Rheinland-Pfälzischen-Chorverband e.V. (RPChV)" und über diesen Mitglied im „Deutschen Chorverband e. V. (DCV)“.

 

§ 3

Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins setzen sich zusammen aus:

  • aktiven Mitglieder
  • passiven Mitglieder
  • Ehrenmitglieder